Mephistos Faust - eine Stadt wird zur Bühne

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte Beachten! >> Gutscheine aus Coronazeiten(oder davor) verlieren zum Ende der Saison 2023 ihre Gültigkeit.

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OutdoorTheater 2024
Liebe Besucher und Kunden!
OUTDOORTHEATER veranstaltet und organisiert außergewöhnliche Theateraufführungen und Theater-Events. Schwerpunkt sind Freilichtveranstaltungen wie die z.B. Mephisto-Tour "Mephistos Faust". Diese Vorstellungen sind im allgemeinen geeignet für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren.
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und OUTDOORTHEATER. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. OUTDOORTHEATER-Veranstaltungen sind über folgende Vermittlungs-/Reservierungsstellen und über weitere in unseren Prospekten und im Internet unter www.outdoortheater.de veröffentlichten Stellen zu buchen:
1.- OUTDOORTHEATER
Susanne Dreutler & Rainer G. Mannich 
Rebweg 9 - 79410 Badenweiler - Telefon: 07632 8288515 / Mobil +49(0)151.5793.3463 und +49(0)171.191.6115 - e-mail
mail info@mephistotour.de -- www.outdoortheater.de + www.mephisto-tour.de
2.- Tourist Info Staufen - Im Rathaus - D-79219 Staufen Tel: Tel. 07633 / 805-36
1. Anmeldung
Die Anmeldung für eines unserer Leistungsangebote sollte so früh wie möglich geschehen, damit die besten Chancen für die Erfüllung individueller Wünsche bestehen. Mit seiner schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Kunde OUTDOORTHEATER den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass OUTDOORTHEATER dem Kunden ein Angebot mit konkreter Preisangabe bestätigt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von OUTDOORTHEATER vor, an das OUTDOORTHEATER für die auf dem Angebot angegebene Dauer gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde OUTDOORTHEATER innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei öffentlichen Vorstellungen ist Einzelbuchung und Buchung für kleine Gruppen möglich, Reservierung bis 5 Personen. Ab 6 Personen ist bei öffentlichen Vorstellungen Buchung nur gegen Vorkasse möglich. Der Anmelder versichert für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer die Veranstaltungsbedingungen an.
2. Leistungsumfang und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes und der Internetseiten und den entsprechenden Preislisten von OUTDOORTHEATER, sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung des Kunden.
Die jeweils gültigen Preise sind in den aktuellen Prospekten und Internetseiten aufgeführt. Der maßgebliche Preis ergibt sich jedoch aus der Buchungsbestätigung. Im Falle, dass zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen behält OUTDOORTHEATER sich eine Preiserhöhung bis zu 5 % des Gesamtpreises vor, wenn sich nachweisbar und unvorhersehbar Kosten für OUTDOORTHEATER in Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhöht haben.
Treffpunkt für die OUTDOORTHEATER-Veranstaltungen wird in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch OUTDOORTHEATER gleichzeitig mit der Bestätigung. Bei Einzelbuchungen erfolgt die Rechnungsstellung über die jeweilige Tourist-Information und/oder die von OUTDOORTHEATER autorisierte Inkassostelle. Der Rechnungsbetrag bei öffentlichen Vorstellungen ist sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Bei Sonderveranstaltungen für Gruppen, werden 50% des Gruppengrundpreises sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. Die genaue Personenzahl muß 24 Std. vor der Tour verbindlich mitgeteilt werden und der Restbetrag wird dann nach genauer Rechnungsstellung fällig.
Auch bei Überweisungen aus dem Ausland ist der volle in der Buchungsbestätigung angegeben Preis zu bezahlen.
Wird der Veranstaltungspreis zu den genannten Zahlungsbedingungen nicht gezahlt bzw. kein Eingang auf den Geschäftskonto von OUTDOORTHEATER auch bis zum Beginn der Leistung festgestellt, besteht kein Anspruch seitens des Kunden zur Teilnahme an der Veranstaltung. In diesem Fall werden von OUTDOORTHEATER die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei OUTDOORTHEATER eingeht. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann OUTDOORTHEATER Stornierungsgebühren verlangen. Die Höhe der Entschädigung (Stornogebühren) bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter dem Abzug des Wertes der von OUTDOORTHEATER ersparten Aufwendungen. Danach betragen die von dem Kunden an uns im Falle des Rücktritts zu zahlende Stornogebühren:
Bis 60 Tage vor Veranstaltung kostenlos
Bis 30 Tage vor Veranstaltung 25 %
Bis 10 Tage vor Veranstaltung 50 %
Bis 5 Tage vor Veranstaltung 75 %
Bis 1 Tag vor Veranstaltung 80 %
Nichterscheinen ohne Rücktrittsankündigung/
am Tag der Tourleistung 100 %
5. Umbuchungen durch den Kunden
Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen an der Veranstaltung vorgenommen, welche Inhalte, Leistungen oder Termin der Veranstaltung verändern so fällt eine Umbuchungsgebühr von 30 € an, wenn dies bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn geschieht. Zu einem späteren Zeitpunkt führt eine Umbuchung zu einem Rücktritt vom Buchungsvertrag durch den Kunden und zur gleichzeitigen Neuanmeldung. Hierbei fallen die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren an.
Werden eine oder mehrere Veranstaltungsleistungen gar nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
6. Rücktritt und Kündigung durch OUTDOORTHEATER
OUTDOORTHEATER kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Reservierungsvertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt OUTDOORTHEATER, behält OUTDOORTHEATER den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich der von den Leistungsträgern ggf. gutgeschriebenen Beträge.
b) ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen, wie z. B. unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, die aber gleichzeitig für den Kunden von maßgeblicher Bedeutung war. Im Wesentlichen handelt es sich um Außenveranstaltungen, die unter ungünstigen Umständen witterungsbedingt nicht durchgeführt werden können oder abgebrochen werden müssen. Der Kunde erhält den bereits eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück, es sei denn, der Abbruch der Veranstaltung erfolgt witterungsbedingt mindestens 15 Minuten nach Beginn der Veranstaltung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung mehr. Diese Entscheidung wird durch die Betreuung oder den durchführenden Schauspieler gefällt. Eine Kulanzregelung ist OUTDOORTHEATER vorbehalten.
c) bis zwei Wochen vor Veranstaltung bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den bereits eingezahlten Preis umgehend zurück.
d) bei öffentlichenen Aufführungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Personen.1 Tag vor Durchführungstermin ist der Kunde verpflichtet, sich über das Zustandekommen der Tour bei der entsprechenden Buchungsstation zu informieren.
e) OUTDOORTHEATER kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn sie den Ablauf der Veranstaltung mutwillig stören oder behindern oder durch ihre physische oder psychische Verfassung die Durchführung einer ordnungsgemäßen Veranstaltung gefährden. Für den Ausschluss solcher Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder teilweisen,Veranstaltungspreises.
7. Haftung
OUTDOORTHEATER haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. OUTDOORTHEATER ist verpflichtet die Leistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat, insbesondere haftet OUTDOORTHEATER für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
b) Zusammenstellung von Einzelleistungen
c) Beschreibung der Leistungen in unseren Prospekten und Preislisten
d) Bearbeitung des Buchungsvorganges
e) Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellen der Leistungen gemäß Vertrag
f) Ausstellung und Absendung der Buchungsunterlagen.Für Sachschäden, die dem Kunden schuldhaft entstehen haftet OUTDOORTHEATER bis zu einer maximalen Höhe des dreifachen Vertragspreises. Für Personenschäden haftet OUTDOORTHEATER im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift.
Jeder Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen um evtl. entstandene Schäden gering zu halten. Sollten Sie wiedererwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem Ansprechpartner mitzuteilen. Ist der Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger. Kommt ein Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Abhilfe bei Mängeln
Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden.
9. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, z. B.Änderung der Coronabedingungen durch Behördenerlass, Krankheit eines Schauspielers, schlechtes Wetter bei Freilichtveranstaltungen.
10. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder Nichtvertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei uns geltend gemacht werden.. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten
11. Gerichtsstand
Für beide Parteien ist Freiburg im Breisgau für etwaige Auseinandersetzungen der zuständige Gerichtsstand
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.